„Umweltverbesserer“ und „Weiterführende Arbeiten zur Verschönerung von kommunalen Freiflächen und Grundstücken“
Diese Projekte widmen sich der Pflege und Verschönerung der kommunalen Freiflächen und Grundstücke der Stadt Leipzig, die einen wertvollen und lebendigen Beweis der Stadtentwicklung darstellen und wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität sind.
„Umweltverbesserer“ und „Weiterführende Arbeiten zur Verschönerung von kommunalen Freiflächen und Grundstücken“
Diese Projekte widmen sich der Pflege und Verschönerung der kommunalen Freiflächen und Grundstücke der Stadt Leipzig, die einen wertvollen und lebendigen Beweis der Stadtentwicklung darstellen und wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität sind.
Die „Umweltverbesserer“ und die „Weiterführenden Arbeiten zur Verschönerung von kommunalen Freiflächen und Grundstücken“ bezeichnen zwei Projekte, die sich inhaltlich überschneiden und sich lediglich in Details wie der Teilnahmedauer oder den Einsatzorten unterscheiden.
Kaum Vorstellbar ist die Menge des gesammelten Mülles in Leipzig. Im Jahr 2020 wurden in diesen Maßnahmen 6.425 Säcke a 120 Liter mit Müll gefüllt.
Ein Voller Sack ist ca. 1,10 m hoch. Stellte man alle Säcke übereinander, entstünde ein 7 km hoher Turm. Das entspricht 78 mal der Höhe des Völkerschlachtdenkmals, übereinander gestellt!
Die „Umweltverbesserer“ entfernen zum Beispiel Müllablagerungen auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen sowie auf ausgewählten Flächen im Verantwortungsbereich des Stadtforstes. Darüber hinaus wird Wildwuchs im öffentlichen Verkehrsraum beseitigt. Damit wirken sich die zu verrichtenden Tätigkeiten positiv auf das allgemeine Lebens- und Wohnumfeld der Leipziger Bürgerinnen und Bürger aus.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Fördermittelgeber ist das Jobcenter Leipzig
- Grundlage dieser Arbeitsgelegenheit ist § 16 d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)
- Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II, die ...
- mindestens 18 Jahre alt sind
- mindestens drei Stunden täglich arbeiten können (mindestens 15 Stunden in der Woche)
- Leistungen des Jobcenters erhalten (ALG II)
- in Leipzig wohnen und gemeldet sind
- Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Den Teilnehmenden wird eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Betreuung angeboten
- Für eine noch intensivere persönliche Betreuung besteht zusätzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Angeboten und Hilfestellungen im Rahmen des AVGS außerhalb der Arbeitszeit