Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) ist seit 20.06.2016 mit dem Beitritt zum Rahmenvertrag der Stadt Leipzig soziale Schuldnerberatungsstelle.
Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) ist seit 20.06.2016 mit dem Beitritt zum Rahmenvertrag der Stadt Leipzig anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
Laut Angaben des statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen konnten im Jahr 2019 rund 340.000 Menschen in Sachsen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Rund 109.000 Personen über 18 Jahre im Raum Leipzig gelten demnach aktuell als überschuldet oder weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Die Stadt Leipzig bleibt, trotz rückläufiger Zahlen, mit 12,81 Prozent überschuldeter Haushalte Schlusslicht im Vergleich der Kreise in der Region und Sachsen. Damit weist die Stadt Leipzig die vierthöchste Überschuldungsquote im Vergleich von 10 deutschen Städten mit über 400.000 Einwohnern auf. Arbeitslosigkeit bzw. der Verlust oder Reduktion eines Arbeitseinkommens stellt vor diesem Hintergrund eine der Hauptursachen für Überschuldung dar. Mit der anerkannten Schuldnerinnen- und Schuldnerberatung des KEE gibt es eine Beratungsstelle im Leipziger Osten, die allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig offensteht.
Für die Beschäftigten des KEE ergeben sich erweiterte Perspektiven einer ganzheitlichen Beratung, da mit der Schuldnerinnen- und Schuldnerberatung ein zusätzliches Angebot mit Unterstützungs- und Beratungsprojekten unter einem Dach verzahnt werden.
Als Besonderheit bietet der KEE für die Beratung arabisch sprechender Schuldnerinnen und Schuldner Übersetzungsdienstleistungen durch eine Sprachmittlerin an.
Ziel ist es, die Voraussetzungen für ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben im Hinblick auf den Umgang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln zu schaffen. Je nach Einzelfall sind folgende Zielstellungen in der Schuldnerberatung denkbar:
Grundsätzlich steht das Angebot der Schuldnerinnen- und Schuldnerberatung allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig offen.
In Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Leipzig kann diese Leistung für erwerbslose Leistungsempfängerinnen und -empfänger als „Kommunale Eingliederungsleistung“ nach § 16a Nr. 2 SGB II kostenfrei erfolgen. Darüber hinaus können auch Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Sozialhilfe nach § 11 Abs. 5 SGB XII kostenfreie Schuldnerberatung erhalten. Wir kümmern uns um das Antragswesen. Sie müssen nur kommen!
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