Integrationsberatung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in öffentlicher Förderung.
Integrationsberatung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in öffentlicher Förderung.
Zum 1. Januar 2019 wurden mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes neue Fördermöglichkeiten nach § 16 i SGB II und damit neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen.
Die intensive Betreuung während der geförderten Beschäftigung, individuelle Beratungen zur Qualifizierung und Unterstützungsangebote zur Bewerbung in nicht geförderte Beschäftigungen eröffnen neue Perspektiven für eine langfristige Reintegration auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das fachkompetente Team der Integrationsberaterinnen des KEE steht den Mitarbeitenden während der gesamten Projektlaufzeit für Fragen jedweder Art zur Verfügung.
Im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung bietet der KEE sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherung) in verschiedenen Einsatzbereichen an. Dazu gehören unter anderem:
Für eine Tätigkeitsaufnahme in den genannten Bereichen bestehen Fördervoraussetzungen, die durch das Jobcenter Leipzig geprüft werden. Kriterien der Förderfähigkeit sind:
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
VISITOR_INFO1_LIVE | 5 months 27 days | A cookie set by YouTube to measure bandwidth that determines whether the user gets the new or old player interface. |
YSC | session | YSC cookie is set by Youtube and is used to track the views of embedded videos on Youtube pages. |
yt-remote-connected-devices | never | YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video. |
yt-remote-device-id | never | YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video. |
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
CONSENT | 2 years | YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data. |