Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Integrationsberatung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in öffentlicher Förderung.

Vier Männer in orangefarbener Arbeitskleidung entsorgen eine Waschmaschine.

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Integrationsberatung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in öffentlicher Förderung.

Vier Männer in orangefarbener Arbeitskleidung entsorgen eine Waschmaschine.

Zum 1. Januar 2019 wurden mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes neue Fördermöglichkeiten nach § 16 i SGB II und damit neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen.


Die intensive Betreuung während der geförderten Beschäftigung, individuelle Beratungen zur Qualifizierung und Unterstützungsangebote zur Bewerbung in nicht geförderte Beschäftigungen eröffnen neue Perspektiven für eine langfristige Reintegration auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das fachkompetente Team der Integrationsberaterinnen des KEE steht den Mitarbeitenden während der gesamten Projektlaufzeit für Fragen jedweder Art zur Verfügung.

Einsatzbereiche geförderter Beschäftigung im KEE

Im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung bietet der KEE sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherung) in verschiedenen Einsatzbereichen an. Dazu gehören unter anderem:

Eine Mitarbeiterin des KEE sitzt in einer Beratung an einem Tisch.

Fördervoraussetzungen

Für eine Tätigkeitsaufnahme in den genannten Bereichen bestehen Fördervoraussetzungen, die durch das Jobcenter Leipzig geprüft werden. Kriterien der Förderfähigkeit sind:

Fördermöglichkeiten

Um die Beschäftigungsfähigkeit und somit auch die Chance einer nachhaltigen Integration, und das muss unser aller Ziel sein, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, können unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts betriebliche Praktika an einem anderen Arbeitsplatz oder auch erforderliche Weiterbildungen absolviert werden. Für Weiterbildungen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber je Förderfall Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten von insgesamt bis zu 3.000 € erhalten.

Darüber hinaus ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im ersten Jahr der Beschäftigung in angemessenem Umfang für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen.

Kontakt: Mitarbeitende im Projekt/Ansprechpartnerinnen und -partner

Carmen Bock
Katrin Jehmlich
E-Mail
Integrationsberaterin
Sachbearbeiterin
0341 - 659 48 84
0341 - 659 48 39
Carmen Bock
Integrationsberaterin
0341 - 659 48 84
Katrin Jehmlich
Sachbearbeiterin
0341 - 659 48 39​
E-Mail
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