Erweiterte Angebote zum Verhalten im Straßenverkehr
Kinder nehmen schon von klein auf am Straßenverkehr teil – zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Kindersitz im Auto. Sie müssen deshalb möglichst früh lernen, dass Unachtsamkeit und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr gefährlich sind, aber auch, dass ein aufmerksames, regelkonformes Verhalten dazu dient, Gefahren vorzubeugen.
Erweiterte Angebote zum Verhalten im Straßenverkehr
Kinder nehmen schon von klein auf am Straßenverkehr teil – zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Kindersitz im Auto. Sie müssen deshalb möglichst früh lernen, dass Unachtsamkeit und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr gefährlich sind, aber auch, dass ein aufmerksames, regelkonformes Verhalten dazu dient, Gefahren vorzubeugen.
Das Projekt besteht aus zwei Phasen:
1.
In der ersten Phase werden von den Teilnehmenden Verkehrszeichen und Verkehrstafeln angefertigt. Dafür erstellen sie zunächst einen Arbeitsplan und geeignete Entwürfe ihrer Vorhaben. Die Tafeln werden dann unter fachpraktischer Anleitung und unter Nutzung manueller Werkzeuge in der Holzwerkstatt angefertigt. Die Teilnehmenden führen dabei einfache manuelle Holzarbeiten arbeiten aus und gestalten die Holzelemente farblich.
2.
In Phase 2 werden durch die Teilnehmenden Veranstaltungen zur Verkehrsaufklärung thematisch vorbereitet und auch durchgeführt. Diese finden in Kindergärten und auf öffentlichen Flächen in Leipzig statt. Hierbei bauen die Teilnehmenden einen Verkehrsparcours mithilfe des zuvor gefertigten Materials auf und unterstützen das pädagogische Fachpersonal und die Koordinatorinnen und Koordinatoren bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung.
Zusätzlich unterstützen wir durch unser Projekt Erzieherinnen und Erzieher in ihrer Verkehrsaufklärungsarbeit an kommunalen und freien Kindertagesstätten und führen so bereits die Kleinsten an einen sicheren Umgang im Straßenverkehr heran.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Fördermittelgeber ist das Jobcenter Leipzig
- die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate
- Zielgruppe sind hier insbesondere Personen unter 35 Jahren
- Grundlage dieser Arbeitsgelegenheit ist § 16 d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)
- Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II, die ...
- mindestens 18 Jahre alt sind
- mindestens drei Stunden täglich arbeiten können (mindestens 15 Stunden in der Woche)
- Leistungen des Jobcenters erhalten (ALG II)
- in Leipzig wohnen und gemeldet sind
- Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Den Teilnehmenden wird eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Betreuung angeboten
- Für eine noch intensivere persönliche Betreuung besteht zusätzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Angeboten und Hilfestellungen im Rahmen des AVGS außerhalb der Arbeitszeit