Anfertigung kindgerechter Beschriftungen für Bäume und Sträucher in kommunalen Kindertageseinrichtungen
Anfertigung kindgerechter Beschriftungen für Bäume und Sträucher in kommunalen Kindertages-einrichtungen
Anfertigung kindgerechter Beschriftungen für Bäume und Sträucher in kommunalen Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen des Projektes „Kindgerechte Beschriftungen“ fertigen die Teilnehmenden Holztafeln zur Baum- und Strauchbestimmung sowie Rohbauten von Insektenhotels und Hochbeeten an. Diese werden in Kindertageseinrichtungen aufgestellt. Während dieser Arbeiten werden die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmenden aufgegriffen und weiterentwickelt sowie praktische und fachliche Tätigkeiten trainiert. Mit sozialpädagogischer Begleitung und Betreuung fördern wir zudem die soziale und individuelle Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmenden. Mit diesem Vorgehen erhöhen wir die Chancen zur Wiedereingliederung der Teilnehmenden in das Arbeitsleben.
Das Projekt besteht aus drei Phasen:
1.
Die erste Phase beinhaltet den fachlichen Wissenserwerb der Teilnehmenden. Die Inhalte werden sowohl durch die Fachanleitenden vermittelt als auch selbstständig durch die Teilnehmenden erarbeitet. Hinzu kommt das Zeichnen mit Bleistift und Grundkenntnisse der Farbenlehre, ergänzt durch Recherchen am PC und in Fach- und Sachliteratur der städtischen Bibliotheken.
2.
In Phase 2 fertigen die Teilnehmenden mithilfe der Anleitenden die Einzelteile der Bauten an, montieren und gestalten diese.
3.
In der dritten Phase werden die Wissenstafeln und Rohbauten in Kindertagesstätten aufgestellt, zuvor die Aufstellflächen vorbereitet und bereits bestehende Wissenstafeln und Holzbauten gewartet.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Fördermittelgeber ist das Jobcenter Leipzig
- Grundlage dieser Arbeitsgelegenheit ist § 16 d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)
- Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II, die ...
- mindestens 18 Jahre alt sind
- mindestens drei Stunden täglich arbeiten können (mindestens 15 Stunden in der Woche)
- Leistungen des Jobcenters erhalten (ALG II)
- in Leipzig wohnen und gemeldet sind
- Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Den Teilnehmenden wird eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Betreuung angeboten
- Für eine noch intensivere persönliche Betreuung besteht zusätzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Angeboten und Hilfestellungen im Rahmen des AVGS außerhalb der Arbeitszeit