Der Bürgerdienst Leipzig
In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und anderen zuständigen Behörden haben die Teilnehmenden im Bürgerdienst eine sichere und saubere Stadt im Visier. Mittels Fotodokumentationen und der Kommunikation mit Leipziger Behörden werden Beschädigungen, Verschmutzungen und andere Missstände im öffentlichen Raum erfasst und beseitigt. Zudem werden Serviceangebote an den Schleusen Cospuden und Connewitz angeboten.
Der Bürgerdienst Leipzig
In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und anderen zuständigen Behörden haben die Teilnehmenden im Bürgerdienst eine sichere und saubere Stadt im Visier. Mittels Fotodokumentationen und der Kommunikation mit Leipziger Behörden werden Beschädigungen, Verschmutzungen und andere Missstände im öffentlichen Raum erfasst und beseitigt. Zudem werden Serviceangebote an den Schleusen Cospuden und Connewitz angeboten.
In Vorbereitung und Begleitung öffentlicher Veranstaltungen können zusätzliche Aufgaben übernommen werden: Zum Beispiel werden dann Informationsmaterialien zu Verkehrsbehinderungen in Veranstaltungsgebieten verteilt oder Hinweise auf verkehrstechnische Einschränkungen und gesperrte Straßen gegeben.
Außerdem zählen zum Aufgabenbereich der Teilnehmenden Begehungen von Friedhöfen und Serviceaufgaben an den Schleusen Connewitz und Cospuden.
Im Jahr 2020 wurden 20.915 Boote mit 40.240 Personen geschleust. Reihte man die Boote aneinander, und legte man die Durchschnittslänge von 4 m zu Grunde, ergäbe sich eine Strecke von 83,6 km Länge. Würden sich die Boote vor den Schleusen stauen, reichte die Schlange durch die Elster bis in die Saale und dann noch weiter bis Bernburg!
Würden alle Personen die Leipziger Red Bull Arena besuchen, könnte das Stadion ein Mal gefüllt werden!
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Fördermittelgeber ist das Jobcenter Leipzig
- Die Projektlaufzeit beträgt 9 Monate
- Grundlage dieser Arbeitsgelegenheit ist § 16 d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)
- Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II, die ...
- mindestens 18 Jahre alt sind
- mindestens drei Stunden täglich arbeiten können (mindestens 15 Stunden in der Woche)
- Leistungen des Jobcenters erhalten (ALG II)
- in Leipzig wohnen und gemeldet sind
- Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Den Teilnehmenden wird eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Betreuung angeboten